Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RS-Computer Vertriebs GmbH
Stand: 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RS-Computer Vertriebs GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung oder
Lieferung der Ware.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie zumutbar sind.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.
RS-Computer Vertriebs GmbH ist berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen.
§4 Lieferung und Lieferzeit
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
§5 Gefahrübergang und Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Der Gefahrübergang richtet sich nach den vereinbarten Incoterms® in der jeweils gültigen Fassung.
Wird keine besondere Vereinbarung getroffen, geht die Gefahr spätestens mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
§6 Eigentumsvorbehalt (erweitert und verlängert)
Die von RS-Computer Vertriebs GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der RS-Computer Vertriebs GmbH (Vorbehaltsware).
Dies gilt auch für alle künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (Kontokorrentvorbehalt).
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen.
Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an RS-Computer Vertriebs GmbH ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
RS-Computer Vertriebs GmbH nimmt diese Abtretung an.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
RS-Computer Vertriebs GmbH ist berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn:
der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder
ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
§7 Identifizierbarkeit der Vorbehaltsware
Die Vorbehaltsware ist durch Seriennummern, Chargennummern oder andere eindeutige Kennzeichnungen identifizierbar.
Der Käufer verpflichtet sich,
die Kennzeichnungen nicht zu entfernen oder zu verändern
die Ware getrennt zu lagern, soweit dies zumutbar ist
die Seriennummern in seinen Warenwirtschaftssystemen zu dokumentieren.
Der Käufer hat RS-Computer Vertriebs GmbH auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen.
§8 Herausgabe bei Insolvenz oder Vertragsverletzung
Bei Zahlungsverzug, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzung ist RS-Computer Vertriebs GmbH berechtigt,
die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Der Käufer verpflichtet sich, RS-Computer Vertriebs GmbH unverzüglich Zugang zu den entsprechenden Lagerorten zu ermöglichen.
§9 Sicherung der Vorbehaltsware
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und getrennt zu lagern, soweit dies zumutbar ist.
Der Käufer hat RS-Computer Vertriebs GmbH jederzeit Auskunft über den Standort der Vorbehaltsware zu erteilen.
Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzung ist RS-Computer Vertriebs GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Der Käufer verpflichtet sich, RS-Computer Vertriebs GmbH unverzüglich Zugang zu den entsprechenden Lagerorten zu ermöglichen.
§10 Verarbeitung / Verbindung / Vermischung
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für RS-Computer Vertriebs GmbH als Hersteller im Sinne von §950 BGB.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erwirbt RS-Computer Vertriebs GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
§11 Zugriff Dritter
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer RS-Computer Vertriebs GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer hat alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Rechte von RS-Computer Vertriebs GmbH zu schützen.
§12 Bonitäts- und Lieferstoppklausel
Werden RS-Computer Vertriebs GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, ist RS-Computer Vertriebs GmbH berechtigt,
Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder
eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, ist RS-Computer Vertriebs GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§13 Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von RS-Computer Vertriebs GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§14 Haftung
RS-Computer Vertriebs GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RS-Computer Vertriebs GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§15 Datenschutz
RS-Computer Vertriebs GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.
§16 Exportkontrolle
Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Exportkontroll- und Embargovorschriften.
§17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der RS-Computer Vertriebs GmbH, sofern der Käufer Kaufmann ist.
